Janusz-Korczak-Schule

Offene Ganztagsgrundschule - Göttingen

 

Ihre Vertreter im Schulelternrat

Vorsitzender und stellv. Vorsitzende

Fr. Hemetsberger, Fr. Kessler                 

                    

Elternvertreter in den Klassen

Kl. 1a: Fr. Gaedke, Fr. Mielke

Kl. 1b: Fr. Jensen, Hr. Brökers

Kl. 2a: Fr. Klapproth, Fr. Dubbert

Kl. 2b: Hr. Lüddecke, Fr. Gruber

Kl. 3a: Hr. Fricke, Fr. Bremmer

Kl. 3b: Fr. Behnen, Fr. Pauly

Kl. 4a: Fr. Lindemann, Fr. Haselhoff

Kl. 4b: Fr. Hemetsberger, Fr. Kessler

 

Aufgaben der Elternvertreter

In jeder Klasse werden für die Dauer von zwei Jahren zwei Elternvertreter gewählt.

(Vorsitzender + Stellvertreter) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft min. 2x im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leitet die Versammlung. Eine Elternversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn ein Fünftel der Erziehungsberechtigten, die Schulleitung oder die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer es verlangt (NSchG § 89). Gleichzeitig sollten sie die Elternvertreter in den Klassenkonferenzen sein.

Den Vorsitzenden einer Klassenelternschaft obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • leiten Informationen der Schulleitung über Mail an die Klassenelternschaft weiter
  • stellen bei Bedarf Verbindungen her zwischen Eltern und Lehrern, ggf. auch klassen- bzw. jahrgangsübergreifend
  • informieren über Beschlüsse, Ergebnisse und Konferenzen ( soweit keine Schweigepflicht ), der Arbeit im Schulelternrat
  • bereiten Elternabende in Absprache mit den Lehrern vor und verschickt die Einladung ( außer beim 1. Elternabend  der 1.und 3. Klassen, da hier noch die Elternvertreter gewählt werden müssen)
  • informieren bei Bedarf Klassenlehrer / Schulleitung / Schulelternrat über die Belange der Klassenelternschaft
  • 1. Elternvertreter*in leitet Infos von der Schulleitung per Mail an die Klassenelternschaft weiter
  • unterstützen die Klassenlehrer bei Klassen- und Schulaktivitäten

Der Stellvertreter übernimmt alle Rechte und Pflichten bei Verhinderung des Vorsitzenden. Daher ist es sinnvoll und wünschenswert sich in der Arbeit gegenseitig zu informieren und zu entlasten.

Alle Elternvertreter sind automatisch Mitglieder des Schulelternrates und können sich in verschiedene Gremien (Fach- und Gesamtkonferenz) und Schulvorstand wählen lassen.

 

Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule

(NSchG §96)

Vom Schulelternrat und Klassenelternschaften können alle schulischen Fragen erörtert werden. 

Ihre Vertreter sind zudem von der Schulleitung oder der zuständigen Konferenz bei grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und der Leistungsbewertung zu hören. Schulleitung und Lehrkräfte haben den Elternvertretungen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die Elternvertreter sind in der Arbeit unabhängig. Schulleitungen und Schulbehörden haben die Elternvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen. Sie haben jedoch keine Aufsichtsbefugnisse und kein Weisungsrecht. Eingriffe in die Arbeit der Elternvertretung sind daher unzulässig.

Gute Elternvertreterschaft  funktioniert nur, wenn alle Eltern zusammenarbeiten!

Ihr Schulelternrat (SER)